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Bürgertelefon für Gartennutzer (Privatgärten) geht in die 2. Phase


Den Worten beim Nachbarschaftsdialog am 15.10.2011 folgten Taten. Als mehrere Nachbarn aus dem direkten Umfeld von RuhrZink danach fragten, ob und ggf. welche Vorsichtsmaßnahmen sie bei der Gartennutzung treffen müssen, versprach RuhrZink Informationsangebote. Im November 2011 wurde daraufhin ein Bürgertelefon für Haus- und Kleingartennutzer eingerichtet.  An vier Novemberfreitagen stand Frau Günther von dem renommierten IFUA-Institut in Bielefeld Rede und Antwort.

Im März 2012, wenn die Frühlingssonne so manchen Gartenfreund in Aktion versetzt, soll das Bürgertelefon erneut Antworten liefern. In Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Datteln steht es allen, die einen Garten im Umkreis von ca. 500 Metern vom RuhrZink-Gelände haben, zur Verfügung.

 

Anrufer erreichen Frau Petra Günther an den Beratungsterminen unter der Tel.-Nr. 02363 / 608-375.

Termine:

·         Freitag 09.03.2012, 15:00 bis 18:00

·         Freitag 16.03.2012, 15:00 bis 18:00

·         Freitag 23.03.2012, 15:00 bis 18:00

·         Freitag 30.03.2012, 15:00 bis 18:00

 

Die Biologin ist von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Gefährdungsabschätzungen. Sie kennt sich aus, wie sich Schadstoffe im Boden auf die Gesundheit von Menschen auswirken können, wenn sie z.B. über den Verzehr von Gartengemüse den menschlichen Körper erreichen. Im Zuge der Beratung kann sie auch erklären, welche Gartenaktivitäten unbedenklich sind bzw. welche Vorsichts­maßnahmen bei intensiver Nutzung gegebenenfalls angeraten sind


Petra Günther

Die Basis der Beratung bilden Ergebnisse von Bodenuntersuchungen von 2008, die der Kreis Recklinghausen zur Verfügung gestellt hat. Die Bodenproben veranlassten die Bodenschutzbehörde seinerzeit, für Bewohner von rund 200 Grundstücken vorsorglich Verzehrempfehlungen auszusprechen, weil dort erhöhte Konzentrationen des Schadstoffs Cadmium gefunden wurden. Wer damals kein Schreiben von der Bodenschutzbehörde be­kommen hat, kann seinen Garten unein­geschränkt nutzen und selbst angebautes Gemüse gefahrlos verzehren.